Förderkonzept
Förderkonzept
der Grundschule Ratekau
1 Einführung
Das Förderkonzept soll die SchülerInnen in den verschiedenen Kompetenzbereichen erreichen (Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, Sachkompetenz, Methoden-kompetenz). Wie im Schulgesetz gefordert ist die begabungsgerechte und entwicklungsgemäße Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers durchgängiges Unterrichtsprinzip (§5).
Die individuelle Förderung der Schüler findet unter Berücksichtigung fachdidaktischer Standards und der vorhandenen Schulprofile statt.
2 Grundlagen des Förderkonzepts
Interne Maßnahmen
- Klassenlehrerstunden
- Binnendifferenzierung
- Hausaufgaben
- Förderunterricht
- Arbeitsgemeinschaften
Extern unterstützte Maßnahmen
- Prävention in Klasse 1 bis 4 (FÖZ)
- Prävention in Klasse 1 (GS)
- Integration in Klassen mit SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (FÖZ)
- Intensivkurse am FÖZ
- Schulsozialarbeit
- Schulassistenz
- Integrationshelfer bei Bedarf
- Hausaufgabenhilfe im Bereich der Ganztagsschule (Kinderschutzbund)
- Externe Beratung
- Maßnahmen auf freiwilliger (gebührenpflichtiger) Basis
3 Beteiligte Personenkreise
3.1 Lehrerinnen und Lehrer mit Dienstort GS Ratekau
In erster Linie tragen die Lehrkräfte die Verantwortung dafür, den Unterricht so zu organisieren, dass der Prozentsatz der SchülerInnen, die im regulären Unterricht nicht mehr Schritt halten können, so gering wie möglich ist. Ebenfalls sind SchülerInnen, die zur Unterforderung neigen, durch Ziel differente Aufgaben oder Zusatzangebote angemessen anzusprechen.
Weitere Maßnahmen im Verantwortungsbereich der Lehrkräfte liegen in
a) regelmäßigen Gesprächen mit Eltern betroffener Schüler
b) regelmäßiger Kontrolle von Schülerarbeiten
c) dem Vorschlag zur Einschaltung außerschulischer Unterstützungssysteme (z.B. Schulpsychologischer Dienst, Soziale Dienste, Förderzentrum)
3.2 Lehrerinnen und Lehrer mit Dienstort Schule am Hochkamp, Bad Schwartau
Die Lehrkräfte des Förderzentrums unterstützen die Arbeit in den Klassen durch integrative Angebote oder Arbeit in Kleingruppen. Es gibt den Präventionsbereich in den Klasse 1 bis 4 mit der Unterstützung der SchülerInnen in den Förderbereichen Lernen und sozial-emotionale Entwicklung sowie die Integration von Schülerinnen mit den Förderschwerpunkten Sprache und Lernen (auch in Klasse 3 und 4).
Weitere Ausführungen sind im Anhang angefügt.
3.3 Eltern/Erziehungsberechtigte
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterstützen die SchülerInnen durch die Kontrolle ihrer Verantwortungsbereiche gemäß Schulgesetz (siehe §11 und §26 SG).
4 Instrumente der Förderung
Es stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Sie sind möglichst vielfältig einzusetzen.
4.1 Klassenlehrerstunden
Gemäß eines Schulkonferenzbeschlusses wird nach Möglichkeit in allen Klassen eine Stunde Klassenlehrerunterricht erteilt, in dem Maßnahmen zur Verbesserung der Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz durchgeführt werden (z.B. „Klasse 2000“ oder Methodentraining).
4.2 Binnendifferenzierung
Maßnahmen der Binnendifferenzierung sollen durch qualitative und/oder quantitative Differenzierung für unterschiedliche Anspruchsniveaus sorgen.
Ein Arbeiten in dieser Form erfordert vielfältige Unterrichtsformen, Materialien und Räumlichkeiten um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und den verschiedenen Lerntypen der Kinder gerecht zu werden. Darüber hinaus benötigen die Lehrkräfte der Schule regelmäßige schulinterne Fortbildungen um ihrerseits neue Methoden kennenzulernen.
4.3 Hausaufgaben
Hausaufgaben gehören zum Unterricht. Das selbstständige Führen von Hausaufgabenheften ist im Rahmen der Erziehung zur Selbstständigkeit eine wichtige Arbeitstechnik in der Grundschule (Methodenkompetenz) und wird spätestens in der 2. Klasse von der Klassenlehrkraft eingeführt.
4.4 Förderunterricht
Neben der obligatorischen qualitativen und quantitativen Binnendifferenzierung werden je nach Stundenzuweisung Doppelbesetzungen in den Fächern Deutsch und Mathematik in allen Jahrgangsstufen eingerichtet. Aufbauend auf den diagnostischen Ergebnissen werden je nach Bedarf Förder- oder Fordergruppen eingerichtet.
Die Doppelbesetzung ist gemeinsam mit der Fachkraft zuständig für die Diagnostik sowie für die Durchführung eines Förder- und Forderprogramms.
4.5 Intensivkurse des Förderzentrums
Für SchülerInnen, die im 2. oder 3. Schulbesuchsjahr noch erhebliche Probleme mit dem Lesen oder Rechnen haben, bietet das Förderzentrum einen vierteljährigen Lese- bzw. Rechenintensivkurs an. Dieser Kurs wird ausdrücklich begrüßt und den betroffenen Kindern eine Teilnahme angeraten.
4.6 Doppelbesetzungen
Stunden, in denen zwei oder mehr Lehrkräfte in einer Klasse anwesend sind, leisten einen Beitrag zur Förderung, da so den Schülerinnen mehr Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die zur Verfügung stehenden Stunden werden nach Bedarf auf die Klassen verteilt.
Auch im Vertretungsfall sollte eine Doppelbesetzung möglichst erhalten bleiben.
In diesen Stunden werden unter anderem diagnostische Verfahren verbindlich durchgeführt, deren Ergebnisse die Grundlage für eine gezielte Förderung bilden (siehe Anlage: „Diagnostische Testverfahren“).
4.7 Verminderung des Schulabsentismus
Die regelmäßige und/oder lange Abwesenheit vom Unterricht sorgt für große Wissenslücken in kürzester Zeit. Damit ist Schulabsentismus eines der im Rahmen des Förderkonzepts zu unterbindenden Phänomene. Das Vorgehen im Falle einer entsprechenden Diagnose ist im Ordner „Schulabsentismus“ (siehe Lehrerzimmer) geregelt. Gespräche mit Schülern und Eltern, das Einschalten externer Unterstützungssysteme (Schulpsychologischer Dienst) und das Ausüben von Druck auf die Eltern (Ordnungsamt, Polizei) sind mögliche Mittel zur Vermeidung der Abwesenheit.
4.8. Lernplanarbeit als Instrument des Förderkonzepts
Für Schüler, die einer besonderen Förderung oder Forderung bedürfen, kann ein Lernplan geführt werden. Dieser Lernplan ist anzulegen, fortzuführen oder abzuschließen (Ausnahme: neu gebildete Klassen zum jeweiligen Halbjahr). Über den Vorgang entscheidet die Klassenkonferenz auf Vorschlag der betreffenden Fachlehrkraft/-kräfte.
4.9. Vergleichsarbeiten (VERA)
In den Fächern Deutsch und Mathematik werden in Klasse 3 regelmäßig Vergleichsarbeiten geschrieben. Die Ergebnisse werden in den jeweiligen Fachkonferenzen reflektiert und für die eigene Unterrichtsentwicklung ausgewertet.
5. Klassenwiederholungen
Ziel des Förderkonzepts ist es, die Anzahl der Klassenwiederholungen in den Klassenstufen 3 und 4 zu verringern und alle SchülerInnen ihrem optimalen Leistungsvermögen zu führen.
6. Ausstattung
Differenzierung ist ein Bestandteil der Förderung und Forderung. Differenzierungsmaterial in unterschiedlicher Form – möglichst angelehnt an das Lehrwerk und die Inklusionsanforderungen – kommt daher bei weiteren Anschaffungsentscheidungen eine besondere Rolle zu. Entsprechende Differenzierungsräume für die Jahrgangsstufen 1/2 und 3/4 stehen zur Verfügung.
7. Verlauf der Förderung im Sinne des Förderkonzepts der GS Ratekau
Das Vorgehen ist schrittweise zu standardisieren, um Schülern und Eltern ein transparentes Verfahren zu bieten.
1. Gezielte Diagnose im Rahmen der Binnendifferenzierung
2. Meldung und Einteilung der Kinder zum Förderunterricht
3. Festlegung der Förderkurse
4. Teilnahme Förderung, ggf. Anlage eines Lernplans
8. Kooperation
Kooperationspartner sind in vielen Bereichen zu finden. Es erscheint wichtig, die Schule vielfältig zu öffnen, um möglichst kleine Förder- und Fordergruppen bilden zu können und so die Förderung zu optimieren.
Partner können sein: - Förderschule am Hochkamp (z.B. Leseintensivkurs,
Unterstützung der Offenen Eingangsphase, …)
- Kinderschutzbund
- Schulpsychologischer Dienst (Beratung bei sozial-
emotionalen Problemen, Schulabsentismus, …)
- Jugendhilfe
- Eltern (z.B. Leseclub, AG-Arbeit, Projekte, …)
- Vereine (z.B. Sportangebote)
- Volkshochschule (z.B. Lernförderung ab Klasse 3 …)
9. Evaluation
Das Förderkonzept wird in regelmäßigen Abständen evaluiert.
Die Schulkonferenz hat das Konzept am _______________ verabschiedet.
Ratekau, den __________ _____________________________
- Petra Westphal, Rektorin -