Präventionskonzept der Grundschule Ratekau

Präventionskonzept der Grundschule Ratekau
Leitbild
Grundlage des sozialen Miteinanders ist ein klar definierter und allen transparenter Werterahmen, der sich auch im Leitbild der Grundschule Ratekau widerspiegelt.
Wo ist das Leitbild der Grundschule Ratekau verankert?
Die Leitgedanken sind im Schulprogramm (Teil 1 – Schulprofil der Grundschule Ratekau) unter Punkt 1 „Leitgedanken für die Arbeit an der GS Ratekau“ ausgewiesen.
Außerdem wurden diese in dem Arbeitspapier „Classroom-Management“ (hier: Raumstrukturkonzept) als Ergänzung zum Förder- und Präventionskonzept verankert.
Schaffung eines von Toleranz und gegenseitiger Wertschätzung geprägten Klimas in der Schule
Für das Zusammenleben in der Schule und für die Entwicklung tragfähiger sozialer Beziehungen in Lerngruppen und in der gesamten Schulgemeinschaft sind verlässliche soziale Regelungen, Vereinbarungen und Verhaltensweisen, aber auch Möglichkeiten der Partizipation erforderlich.
Die Grundschule Ratekau bietet jedes Jahr das Sucht- und Gewaltpräventionsprogramm „Klasse 2000“ für alle Klassen an. Dieses findet in der wöchentlich einmal stattfindenden Klassenlehrerstunde und im Sachunterricht eine kontinuierliche Fortsetzung.
Auch das EWTO-Projekt aus Lübeck (Wing-Tsun-Schule) trägt dazu bei, dass das Klassengefüge in den Klassen gestärkt/gefördert wird.
Viele gemeinsame Schulaktionen, die in der Jahresplanung verankert sind, tragen ebenso zu einem positiven Schulklima bei. Sport-, Spiel- und Kulturangebote ermöglichen ein interessantes Schulleben, das in guter Zusammenarbeit mit allen an Schule Beteiligten umgesetzt wird.
Auch die Schulhofprojekte haben in den letzten Jahren zu erlebnisreichen und aktiven Arbeitseinsätzen mit vielen Eltern und Schulkindern geführt.
Zahlreiche klasseninterne Veranstaltungen (z.B. der „Vorhabentag“) können das Klima in der Grundschule Ratekau positiv prägen.
Das Projekt „Ich und du und wir zusammen“ wird in den ersten Jahrgangsstufen eingeführt und innerhalb der Eingangsphase von der Schulassistenz und der Schulsozialarbeiterin fortgesetzt.
Auch der „Klassenrat“ wird ab der Klassenstufe 3 in der Klassenlehrerstunde umgesetzt. Dieser bietet auch Möglichkeiten der konstruktiven Konfliktbearbeitung sowie Unterstützungsmaßnahmen. Hinzu kommen noch das Streitschlichterprogramm und der Sanitätsdienst für die dritten Klassen.
Auch gibt es die Patenschaften zwischen den ersten und vierten Klassen, damit sich die Schulanfänger noch besser an das Schulleben gewöhnen können.
Somit sollen durch diese gemeinsamen Aktionen/pädagogischen Maßnahmen grundlegende Elemente aller Kinder gefördert werden, um
- das Selbstbewusstsein und das Selbstbild zu stärken,
- die Kommunikation der Kinder untereinander anzuregen, um Probleme und Konflikte verbal zu lösen,
- die Kooperation zu stärken, indem die Kinder erkennen, dass Regeln des Miteinanders wichtig sind,
- die Empathie zu fördern, um zu erkennen, in welchen Situationen andere Hilfe benötigen.
Die Umsetzung dieser Präventionsmaßnahmen wird neben den außerschulischen Experten auch mit Hilfe der professionellen Teams innerhalb der Grundschule Ratekau (siehe Anhang) gewährleistet.
Die Prävention statt Intervention sollte im Vordergrund stehen.
Klare Regeln, konstruktive Konfliktbearbeitung sowie abgestimmte Konsequenzen und entwicklungsfördernde Unterstützungsmaßnahmen sind Bausteine einer konstruktiven Konfliktkultur, die auch die Grundschule Ratekau permanent weiterentwickeln wird.
Regelverstöße/ Vereinbarungen/Vorgehensweise
Die Regeln für die Schulgemeinschaft sind in einer Schulordnung verankert. Diese wird regelmäßig zu Beginn eines neuen Schuljahres in den Klassen besprochen und den Eltern zur Kenntnis gegeben.
Des Weiteren gibt es Klassenregeln, die die Kinder gemeinsam mit der Klassenlehrkraft und/oder SSA entwickeln. Bei Regelverstößen wird das Ampelsystem genutzt. Es gibt gelbe und rote Karten, die für einen Informationsaustausch mit den Eltern, Kindern und Lehrkräften sorgen.
Die Konsequenzen bei Regelverstößen sind bekannt. Es wird eine lösungsorientierte Gesprächsführung ermöglicht, d.h. Schülerinnen und Schüler werden an der Klärung schwieriger Situationen beteiligt. Sie übernehmen Verantwortung für die Lösung und insofern auch für die Konsequenzen, die ihnen daraus erwachsen.
Bei wiederholtem Fehlverhalten wird die kollegiale Fallberatung durchgeführt.

 


Kollegiale Beratung Ablaufplan

• Klassenlehrkraft, Fachlehrer, Sonderpädagogen, Schulleitung führen Gespräch über Schüler mit herausforderndem Verhalten

• Elterngespräch

• Entbindung der Schweigepflicht bei den Eltern einholen, sofern sie nicht durch die Anmeldung bereits erfolgt ist.

• „Fallführender“ sollte die Klassenlehrkraft sein
Erstellen eines Papieres mit Eckdaten des Falles. Dieses wird an die Kollegen im Team weitergegeben

• Kollegiale Beratung mit dem Team s. o. und SSA & SA
 Festlegung: Wer kümmert sich um was?

Ressourcenkarte abarbeiten, was gibt es hier bereits?

• Helferrunde mit Eltern
und ggf. externen Fachleuten
z.B. Fachkräfte des KSB  s. Rahmenkonzept KSB OH


• Reichen die pädagogischen Maßnahmen nicht mehr aus:

• Ordnungsmaßnahmen nach § 25
• Kooperation mit Beratungsstelle „Schulische Erziehungshilfe“/FöZ „Sozial- emotionale Entwicklung“
• Kooperation mit Jugenddienst für soziale Dienste

 

 

 

Schaffung von multiprofessionellen Teams

Die Entwicklung von multiprofessionellen Teams und verbindlichen Teamstrukturen gehört zu den prägenden Merkmalen einer inklusiven Schule, die auch im Rahmen der Prävention zum Tragen kommen.

Die Grundschule Ratekau befindet sich auf dem „inklusiven“ Weg und hat schon einige Instrumentarien im Sinne des Inklusionsgedankens entwickelt. Diese werden im Schulprogramm sowie in dessen Teilkonzeptionen ausgewiesen. Zu den Teilkonzeptionen, die das Schulprogramm ergänzen, gehören u.a. das Förderkonzept, das Raumkonzept in Anlehnung an das Classroom-Management und die Konzeption „Pädagogische Betreuung“ (SSA, SA und Schulbegleitung).

Die Schulassistenz gehört an der Grundschule Ratekau ebenso zu dem professionellen Gesamtteam wie auch die Schulbegleitung bzw. Eingliederungshilfe. Diese zusätzlichen Kräfte werden in die Teamstruktur der Schule, die durch die Mitwirkung der GS-Lehrkräfte, Förderkolleginnen und dem Schulsozialarbeiter geprägt wird, eingebunden.

Die Schulsozialarbeit, die Schulassistenz und die Schulbegleitung können ihre Arbeitsschwerpunkte insbesondere innerhalb der Eingangsphase und beim Übergang von den Kindertagesstätten in die Grundschule umsetzen. Hierbei soll die präventive sowie inklusive Arbeit wirksam gestaltet werden. Gerade zu Beginn der schulischen Laufbahn benötigen viele Kinder zusätzliche Unterstützungsangebote. Daher werden hier die Aufgaben- und Einsatzfelder der genannten Fachkräfte einen Schwerpunkt finden. Aber auch in den Jahrgangsstufen 3 und 4 sind Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der Inklusion und Prävention vorgesehen.

Die Tätigkeitsbereiche der Schulsozialarbeit, der Schulassistenz und der Schulbegleitung werden in den eingangs erwähnten Teilkonzeptionen, die als Ergänzungen zum Förder- und Präventionskonzept fungieren, konkretisiert.

Das Zusammenwirken aller an Schule Beteiligten soll auch zur Erreichung der pädagogischen Ziele im Sinne von §4 SchulG beitragen.
Externe Unterstützungssysteme (wie z. B. die Netzwerkarbeit des Kinderschutzbundes oder der Schulpsychologische Dienst) können das Gesamtteam der Schule ebenfalls stärken. Die Vernetzung mit außerschulischen Experten soll weiterhin im Kernprofil des Schulprogramms sowie im Förder- und Präventionskonzept ausgewiesen werden.


Welche Angebote gibt es?

Die Angebote und Projekte der Schulassistenz und der Schulbegleitung befinden sich im Anhang. Die Konkretisierung wurde in den Teilkonzeptionen „Schulassistenz“ und „Schulbegleiter“ vorgenommen.

In der Konzeption „Schulsozialarbeit“ weisen die Angebote unter Punkt 6 zunächst eine Allgemeingültigkeit aus.

Im Folgenden wird hier der IST- und SOLL-Zustand für das Schuljahr 2020/21 konkretisiert:

IST:

- Durchführung der Klassenratsstunde

- Begleitung der Streitschlichterausbildung – entfällt – s. Coronaauflagen

- Sozialtrainingseinheiten

- Unterrichtshospitation bei Bedarf

- Kollegiale Fallberatung*

- Ritualisierung/Rhythmisierung der eingeführten Angebote

- Regelmäßige Teambesprechungen oder nach Bedarf

Am Präsenztag (Dienstag) haben alle GS- Lehrkräfte die Möglichkeit mit den Förderlehrkräften, der SSA, SA und Schulbegleitung in einer Gesamtteamsitzung oder in Klassen- bzw. Jahrgangsteams – je nach Bedarf – zu tagen.


Verbindliche Teamstrukturen an der GS Ratekau 2020/21

An der Grundschule Ratekau bestehen zurzeit folgende Teamstrukturen:

- Im Rahmen der Doppelbesetzung wird im Team-Teaching-Verfahren gearbeitet.

- Die Unterrichtsplanung erfolgt überwiegend in den Klassen- oder Jahrgangsteams.

- Die Bildung von Jahrgangsteams wird durchgängig umgesetzt.

- Seit diesem Schuljahr wird das Team „Distanz lernen“ zusätzlich eingerichtet.

- Jahrgangsübergreifende Teams finden sich in den pädagogischen Konferenzen wieder (bei Bedarf/ 1 x pro Monat).


- In der Zusammenarbeit mit den Förderlehrkräften entstehen bei Bedarf Teamsitzungen während der großen Pause, nach Unterrichtsschluss oder am Präsenztag (dienstags von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr).

- Die Schulassistenz, die Schulsozialarbeiterin und die Schulleitung treffen sich einmal pro Monat zur Teambesprechung.

- Im Rahmen der Schulsozialarbeit wird die SSA auch zu Elterngesprächen, kollegialen Fallberatungen oder Koordinierungsgesprächen eingeladen.

- Das OGS-Team trifft sich einmal pro Monat mit der Schulleitung zur Teamsitzung.
- Die Schulleitung tagt einmal pro Woche mit der OGS-Koordinatorin.

- Das Krisenteam wurde gebildet, um in Notfallsituationen professionell intervenieren zu können.
Diese Teamstrukturen wurden im Schulprogramm verankert. Auch im Fachcurriculum werden sie ausgewiesen.

Zeitplan zur Entwicklung einer inklusiven Schule

Zeitplan für die Arbeitsschwerpunkte zur Entwicklung einer inklusiven Schule
Hier: Steuergruppe„Schulische Inklusion“ (P. Westphal, SL, Chr. Rabe, stellvertr. SL, J. Wolters, ÖPR) der Grundschule Ratekau
Die Umsetzung der Arbeitsschwerpunkte (s. Anlage) könnte folgendermaßen gewährleistet werden:
- Schulentwicklungstage (Selbstmoderation/Referenten IQSH)
Hier: arbeitsteilige Gruppenarbeit
- InterneFortbildungen, halbtägig
- Pädagogische Konferenzen
Verbindliche Teilnahme: GS-Kollegium, Schulsozialarbeiter, Schulassistenz, OGS, Förderschullehrkräfte und evtl. Kinderschutzbund
Optionale Unterstützungsangebote:
BIS-InPrax – Michael Lorbeer-Andresen und Salome Eschenmann Eingangsphase – Ilona Bischof, IQSHZentrum für Prävention – Martina Rösner, IQSHSchulcommsy – helpdesk.lernnetz.de
Fortsetzung unseres Langzeitprojektes „Classroom-Management“(seit Sept. 2014 in Koop. mit dem IQSH) Folgende Bausteine stehen hier noch zur Verfügung: z.B. Soziales Lernen („Sozialziele-Katalog“), Methoden und Techniken des Lehrer- und Schülerhandelns, Unterrichtsentwicklung (Fachcurricular entwickeln, Regeln und Rituale usw.)
Zeitplanung:
Bestandsaufnahme: Dienstag, 08. November 2016 – Pädagogische Konferenz (halbtägig :14.00 h – 17.00 h)
Auswertung und Zielklärung:Montag, 30. Januar 2017 - SE-Tag
Planung und Umsetzung/Konsequenzen für 2017/18
Freitag, 09. Juni 2017 - SE-Tag