Schulprogramm der Grundschule Ratekau

Hier finden Sie das Schulprogramm der Grundschule Ratekau. KLICK (PDF)

Ausbildungskonzept der Grundschule Ratekau

Ausbildungskonzept
der Grundschule Ratekau

 

zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern
für das Lehramt an Grundschulen
an der Grundschule Ratekau

 
Überarbeitet im Schuljahr 2016/17

 


1 Einführung

Das vorliegende Ausbildungskonzept regelt ergänzend zu den Bestimmungen der APO die Ausbildung der LiV an der Grundschule Ratekau. Es handelt sich hierbei um ein offenes Konzept, das in regelmäßigen Abständen überarbeitet und gegebenenfalls ergänzt oder verändert werden kann.
Das Ausbildungskonzept wurde mit Schulkonferenzbeschluss vom 26.09.2007 zum Schuljahr 2007/2008 Bestandteil des Schulprogramms der Grund- und Hauptschule Ratekau.

1.1 Grundlegende Vorüberlegungen

Die heutige Grundschule Ratekau versteht sich als Ausbildungsschule. Als solche möchte sie dazu beitragen, LiV auf den Berufsalltag als Grund- und HauptschullehrerIn vorzubereiten. Alle MitarbeiterInnen der Schule werden sich im Rahmen der Möglichkeiten darum bemühen, einen möglichst guten Einblick in das Berufsleben zu ermöglichen, Hilfen anzubieten und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung zu stehen.
Die Ausbildung an der Grundschule Ratekau erfordert einen hohen Grad an Eigenverantwortlichkeit als Vorbereitung auf das spätere Berufsleben. Dennoch werden mit diesem Konzept einige klare Regeln vorgegeben, um für alle Seiten durchschaubare Rahmenbedingungen zu schaffen.
2 Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV)

Die LiV ist in ihren Ausbildungsfächern mit durchschnittlich 10 Wochenstunden eigenverantwortlichem Unterricht im Plan gesteckt. Davon erteilt sie in jedem Fach eine Stunde Unterricht unter Anleitung, die sie gemeinsam mit der Ausbildungslehrkraft plant und durchführt.

Die LiV an der GS Ratekau erhält als stellvertretende Klassenlehrkraft Einblicke in die inhaltliche und organisatorische Arbeit zur Führung einer Klasse. Die LiV kann auch mit einer Klassenlehrerschaft betraut werden.

Die LiV fertigt für Unterrichtsstunden mit Anwesenheit der Ausbildungskehrkraft und/oder Schulleitung nach folgenden Vorgaben Unterrichtsvorbereitungen an:

a) Verlaufsskizzen sowie die zu vermittelnden Kompetenzen, aufgeschlüsselt in Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz
 im I. Semester nach Absprache mit der Ausbildungslehrkraft
 im II. und III. Semester für jede Stunde
(Beispiel: siehe Anhang)

b) Unterrichtsvorbereitungen im Umfang einer Prüfungsvorbereitung
 im II. Semester einmal pro Fach
 unter Berücksichtigung folgender Inhalte: Einbindung in die laufende Unterrichtseinheit, Intentionen der Stunde, geplanter Ablauf, bedeutsame Rahmenbedingungen (maximal drei Seiten) und Anhang.
(Beispiel: siehe Anhang)

c) eine ausführliche Unterrichtsvorbereitung als Vorbereitung auf die 2. Staatsprüfung und zur gründlichen Reflexion
 im III. Semester einmal pro Fach
 unter Berücksichtigung folgender Inhalte: Deckblatt mit Thema der Einheit und Thema der Stunde, Überlegungen zur Lerngruppe, Stellung der Unterrichtsstunde innerhalb der Unterrichtseinheit, Überlegungen zu den Kompetenzen, Sachanalyse, didaktischer Begründung, methodischer Begründung, Verlaufsskizze und Anhang.

Alle Unterrichtsvorbereitungen werden gesammelt und dokumentieren die Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht.

Die LiV ist aufgefordert, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen und schulische und außerschulische Veranstaltungen mitzugestalten (Ausflüge, Feste, Projekte, Ganztagsangebote, Fortbildungen, …).

Die LiV sucht sich eigenverantwortlich Möglichkeiten zur Hospitation in anderen Jahrgängen, Fächern und Schularten. Hierzu gehört möglichst auch die Teilnahme an einem Netzwerk der Umgebung (siehe Kooperation mit der CKS Ratekau).

Die LiV an der GS Ratekau soll möglichst an einer Klassenfahrt – am besten mit der eigenen Klasse – teilnehmen.


3 Ausbildungslehrkräfte

Die Ausbildungslehrkräfte sind die Ausbilder an der Schule. Sie sind fachlich und methodisch-didaktisch sehr gut vorgebildet und verfügen über ausreichend Praxiserfahrung. Das Zertifikat für die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft sollte von Ausbildungslehrkräften der GS Ratekau in angemessener Zeit erworben werden, soweit es nicht vorhanden ist.

Die Ausbildungslehrkräfte erhalten eine Unterrichtsbefreiung von 2 Wochenstunden je Fach und LiV, die beide im Stundenplan zu stecken sind. Eine Stunde wird für Unterricht unter Anleitung genutzt, die andere als Besprechungsstunde. Der Unterricht sollte zeitnah besprochen werden, um einen möglichst hohen Lerneffekt zu ermöglichen.

Die Ausbildungslehrkräfte nehmen sich der LiV in besonderer Weise an und verschaffen sich laufend einen Einblick in das unterrichtliche und erzieherische Handeln inkl. der Elternarbeit.

Die Ausbildungslehrkräfte nehmen am Unterricht und der Nachbesprechung bei allen Modul- und Ausbildungsberatungsbesuchen an der Schule teil (Umfang ca. 2 Unterrichtsstunden) und nutzen die Ergebnisse für die Weiterentwicklung des Unterrichts der LiV im Hinblick auf das II. Staatsexamen. Sie werden für diese Zeit von ihren unterrichtlichen Aufgaben befreit.

Die Ausbildungslehrkräfte führen mindestens am Beginn der Ausbildung und jeweils am Ende des 1. und 2. Semesters Orientierungsgespräche über den Stand und die persönliche Ausgestaltung der Ausbildung mit der LiV. Dieses Gespräch wird protokolliert und unterzeichnet (Protokoll siehe Anlage). Ausbildungslehrkraft und LiV erhalten jeweils ein Exemplar. Das Protokoll dient nicht als Bewertungsgrundlage. Im Anschluss an das Orientierungsgespräch soll die Möglichkeit zur Ausbildungsreflexion genutzt werden.

Die Ausbildungslehrkräfte informieren die Schulleitung laufend über die Leistungen der LiV. Dies gilt insbesondere dann, wenn es zu größeren Schwierigkeiten bis hin zu Zweifeln an der Berufstauglichkeit kommt.

4 Schulleitung

Die Schulleitung steht der LiV zusätzlich zu den Ausbildungslehrkräften beratend zur Seite.

Die Schulleitung besucht regelmäßig (mindestens einmal je Semester je Fach) den Unterricht der LiV. Diese Besuche werden im Anschluss in Form einer Unterrichtsberatung ausgewertet. Die Termine sind langfristig zu planen.

Die Schulleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die LiV Einladungen zu allen sie betreffenden Konferenzen erhält. Darüber hinaus sollte die LiV die Möglichkeit haben an weiteren Konferenzen als Gast teilzunehmen.

5 Kooperation

Die GS Ratekau hat einen Kooperationsvertrag mit der Cesar-Klein-Schule Ratekau geschlossen. Den LiV der GS Ratekau sollen dadurch punktuelle Einblicke in die Arbeit an einer Gemeinschaftsschule gegeben werden. Zusätzlich ist eine Teilnahme am pädagogischen Netzwerk OH Süd je nach Kapazität vorgesehen (s.o.).

Den LiV der Gemeinschaftsschule wird ein Einblick in die Arbeit an der Grundschule gewährt. Im Rahmen der Erstellung der Hausarbeit in der Grundschule werden LiV der CKS als Doppelbesetzungen am Grundschulunterricht im betreffenden Fach teilnehmen.


Diese Regelung ist abhängig von der Bereitschaft der Lehrkräfte der GS Ratekau und der Cesar-Klein-Schule Ratekau, Hospitationen bzw. Unterricht unter Anleitung zuzulassen.

Die Schulleitung entscheidet über die Möglichkeiten in Absprache mit dem Personalrat.

6 Evaluation

Das Ausbildungskonzept soll in regelmäßigen Abständen und nach Bedarf überprüft und anschließend geändert oder erweitert werden. Die Ausbildungslehrkräfte und die Lehrkräfte in Ausbildung beteiligen sich an der Weiterentwicklung des Ausbildungskonzepts, indem sie Verbesserungsvorschläge oder Änderungswünsche vorbringen

Profil Gesundheit und Kultur

Profil Gesundheit/Sport

Das tägliche Leben der Kinder ist vielfach von einer Bewegungsarmut und Fehlernährung gekennzeichnet. Hierauf wollen wir im Rahmen unserer schulischen Möglichkeiten Einfluss nehmen.

Dabei geht es um mehr als eine direkte Wissensvermittlung zu gesunder Ernährung und gesundem Verhalten. Wir möchten Gesundheitsförderung durch eine Kombination aus Informationen, täglicher Bewegung und richtiger Ernährung erreichen.

Zusätzlich ist uns die sichere Teilnahme am Straßenverkehr wichtig und der soziale Aspekt im Rahmen der Streitschlichter- und Schulsanitätsarbeit.

Neben der unmittelbaren Erfahrung unterschiedlicher Formen des Schulsports ist es unsere vorrangige Aufgabe, die Kinder zu körperlicher Betätigung anzuregen und die dazu notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln.

Die Entwicklung von Gewohnheiten und Einsichten fördert Einstellungen wie Übungs-, Anstrengungs- und Durchhaltebereitschaft, Erfolgszuversicht und Selbstvertrauen; ebenso gehören Verantwortungs- und Hilfsbereitschaft sowie Fairness dazu.

Eine aufgeschlossene Grundeinstellung zu körperlichen Aktivitäten eröffnet den Zugang zur außerschulischen, lebenslangen sportlichen Betätigung (Freizeitverhalten).

In der Auseinandersetzung mit Aufgaben können die Kinder schon in der Grundschule grundlegende Kenntnisse und Einsichten zum Umgang mit ihrem Körper gewinnen (Hygiene, Ernährung, rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Natur und Umwelt).

Zur Förderung der kindlichen Entwicklung werden ständig vielseitige, Belastungsreize in altersgemäßen spielerischen Formen im Hinblick auf Koordination, Beweglichkeit, Schnelligkeit, Kraft und Ausdauer gesetzt.

Das Bewegungsbedürfnis und die Lernbereitschaft des Grundschulkindes kommen diesen Zielsetzungen entgegen.

Bestandteile des Profils Gesundheit/Sport

1. Gesundheitsförderung durch Bewegung
- Sportförderunterricht
- Lauf-AG Kl.3-4 mit Teilnahme an Laufwettbewerben, z.B. „Rund um Ratekau“
- Anschaffung von Spielekisten
- Laufwettbewerbe: Lauftag AOK, alle 2 Jahre Sponsorenlauf
- GS Sportfest im Winter
- BJS Leichtathletik im Sommer - Alternative: Zehnkampf Leichtathletik Spiele
- Klassenveranstaltungen:
z. B. Besuch eines Kletterparks in Klasse 4

2. Sichere Teilnahme am Straßenverkehr
- Frühradfahren in Klasse 2,
- Radfahrprüfung in Klasse 4
- Fußgänger im Straßenverkehr,
- Schulwegerkundung für Klasse 1 (Kooperation mit der Polizei)

3. Gesunderhaltung durch richtige Ernährung
- HWSU- Ernährung
- Programm Klasse 2000

4.Gesundheitsförderung innerhalb der Gemeinschaft
- Ausbildung der Streitschlichter in Klasse 3, Ausübung in Klasse 4
- Ausbildung des Sanitätsdienstes in Klasse 3, Ausübung in Klasse 4
Konsequenzen für das Kollegium
- Qualifikation mehrerer Sportlehrer für Sportförderunterricht und
Frühradfahren
- Gesundheitsförderer in die Schule holen ( AOK, Klasse 2000)
- Planungsteams für Sportfeste: alle Sportlehrer
- Einbindung der Eltern, z.B. bei Spielefesten
Konsequenzen für die Schulentwicklung
Anschaffung von Spielekisten
Anschaffung im ersten Schuljahr für jede Klasse
Finanzierung aus dem Schuletat
wasserfeste Markierung mit einem Symbol durch die Klassenlehrer
GS Ratekau – Schulprofil Kultur

Kulturelles Handeln als ein Merkmal des Menschseins erscheint uns so wesentlich, dass wir hierauf ein besonderes Augenmerk legen wollen.

Neben dem Genuss von kulturellen Angeboten im literarischen, musikalischen, künstlerischen und theaterpädagogischen Bereich möchten wir auch die Eigenproduktion der Kinder und damit ihre Kreativität in sämtlichen kulturellen Bereichen besonders fördern.

Die zunehmende Dominanz elektronischer Medien ist nicht mehr aufzuhalten. Ziel unserer Arbeit soll es daher sein, einen sinnvollen Umgang mit ihnen zu vermitteln und das Bewusstsein dafür zu erhalten, dass auch die traditionellen Medien ihre Berechtigung haben und behalten werden.

In einer Zeit, in der es bereits in früher Kindheit eine Art von Freizeitstress gibt und bereits Kinder mit erheblichem Leistungsdruck aufwachsen, erscheint es uns wichtig, Kindern auch Genussfähigkeit zu vermitteln, ihnen deutlich zu machen, dass jede Phase der Anspannung und Konzentration auch eine Phase der Entspannung benötigt, um in einem Gleichgewicht zu bleiben.

Fest zu ritualisierende Angebote:
Literatur

 Autorenlesungen jährlich – abwechselnd Kl1-2, Kl 3-4
 Vorlesetag jährlich – Welttag des Buches
 Vorlesewettbewerb jährlich - Klassen 3/4

Darstellendes Spiel

 Theater mit Schulaufführungen wöchentlich als Arbeitsgemeinschaft
 Englisches Theater alle zwei Jahre
 Theaterbesuche jährlich
Weihnachtsmärchen Tremser Teich

 

Weihnachtsmärchen Großes Haus, HL
Musik

 

 

 Adventssingen in der Adventszeit

 Weihnachtsfeier in der Kirche in Kooperation z.B. mit der
Kirchengemeinde


Kunst/ Technik
 Technikunterricht in Klasse 4 entfällt seit 2020/2021
 Kunstausstellungsbesuche optional nach Angebot

Religion
 Erntedankgottesdienst jährlich K1-K3
Kooperation mit der Kirchengemeinde
 Buß- und Bettag jährlich
Kooperation mit der Kirchengemeinde
 Weihnachtsfeier siehe Teilbereich Musik

 

 


Konsequenzen für die Schulentwicklung

 Schaffung von Ausstellungsflächen (Drahtsysteme, Magnetsysteme)
 Einkauf mehrerer Stellwände und fester Konstruktion an den Fluren und Aufgängen des Anbaus

 

 

Aufgaben der Gremien für die Laufzeit des Schulprogramms


Schülerzahlen
 Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Homepage, Schulporträt)


Personal
 Unterrichtsbesuche mit mündlicher Unterrichtsfachberatung
 Organisation von Fortbildungsangeboten gezielt auf schulische Defizite (Differenzierung, Förderung (Dyskalkulie, LRS), Ausbildung, Englisch GS, Arbeitstechniken)
 Schulinterne Fortbildung im Kollegium

Zeitstrukturen

 Kein Veränderungsbedarf

Material/Medien/Geräte/Festes Anlagevermögen

 Anschaffung Differenzierungsmaterial
 Anschaffung von Stellwänden

Unterrichtsangebot

• Weiterentwicklung Eingangsphase
• Verbesserung Unterrichtsqualität durch schulinterne Standards
- Differenzierung/Diagnose/Förderung/Lernpläne/Experten
- Kooperation/Teambildung/Entlastung


Pädagogische Schwerpunkte

• Konzeption Schulinternes Curriculum

.

Medienkonzept der Grundschule Ratekau


Ergänzungen zum Medienkonzept für das Schuljahr 2020/21
Zunächst wurde gemeinsam mit dem Schulträger der Gemeinde Ratekau die Richtlinie zum Sofortausstattungsprogramm für digitale Endgeräte für Schüler besprochen und erörtert.
Danach erfolgte eine Abfrage in allen Familienhaushalten bezüglich der digitalen Ausstattung im privaten Bereich.
Hierbei wurden vor allem die digitalen Endgeräte, die den Grundschulkindern zuhause zur Verfügung stehen, in den Fokus gestellt. Die meisten Familien verfügen über ein Notebook, PC oder I-Pad. Lediglich fehlten in einigen Haushalten ein Drucker.
Die Klassenlehrkräfte erhielten eine entsprechende Rückmeldung für ihre Klasse, um beim Distanzlernen entsprechende Hilfe anbieten zu können.
Nach den Sommerferien sollen 12 I-pads und ein Dienstlaptop zur Verfügung stehen. Außerdem soll in einem datenschutzkonformen Raum kommuniziert werden, sodass die Anschaffung einer Schulcloud von den Grundschulen der Gemeinde Ratekau favorisiert wurde.
Leider fehlen noch dienstliche E-Mail-Adressen für die Lehrkräfte. Für die Durchführung von Videokonferenzen hat die Gemeinde Ratekau einen eigenen Server eingesetzt, sodass auch die Schulen diese Form der Kommunikation nutzen können. Befindet sich aber noch in der Erprobungsphase.
Des Weiteren soll das Lernmanagementsystem „itslearning“ zum neuen Schuljahr 2020/21 über das Schulportal SH zur Verfügung gestellt werden. Eine Anmeldung ist seitens der GS Ratekau erfolgt, damit eine datenschutzkonforme Kommunikation innerhalb der Schulgemeinschaft ermöglicht werden kann.
Dieses System wurde nach einer Probephase zurückgestellt. Die GS Ratekau wird nach den Herbstferien 2020 die Schulcloud Pro als datenschutzkonforme Plattform nutzen.
Ein Schulkonferenzbeschluss liegt vor.
Möglichst alle digitalen Dienste für Lehrende und Lernende in der Schule sollen über das Schulportal SH bereitgestellt werden. Einmalige Anmeldung der Nutzer/-innen ist erforderlich. Mehrere Online-Informationsveranstaltungen werden zum Schuljahresbeginn vom IQSH angeboten. Ob dies auch an der GS Ratekau durchführbar sein wird, ist noch zu klären. Leider fehlt noch die technische Ausstattung in vielen Räumen. Eine weitere Bestandsaufnahme wurde am 05.08.2020 seitens des Schulträgers durchgeführt.

Distanzlernen und Digitalisierung
Folgende digitale Lernangebote haben sich bisher bewährt: Anton App für alle Klassenstufen und Antolin zur Leseförderung.
Die installierte „Lernwerkstatt“ steht für alle Jahrgangsstufen zur Verfügung. Hier können 15 Schülertablets eingesetzt werden. Allerdings nur eingeschränkt in den Räumen des Neubaus. Der Schwerpunkt der Medienkompetenzförderung wurde auf die Jahrgangsstufen 3 und 4 gelegt.
In Bezug auf das Rahmenkonzept des Bildungsministeriums wird aber auch gesagt, dass das Distanzlernen auch ohne digitale Angebote vorstellbar sei.
Eine sinnvolle Mischung von digitalen und analogen Angeboten während des Distanzlernens wird seitens unserer Schule angestrebt.
Folgende Vorgehensweise hat sich hier bewährt:
Im Präsenzunterricht wurden die Distanz- Aufgaben erläutert und zuhause mit Hilfe eines Wochenplans bearbeitet.
Der Wochenplan konnte somit das eigenverantwortliche Lernen der Kinder fördern.
Bei Fragen seitens der Kinder/Eltern wurde mit der entsprechenden Lehrkraft telefonisch oder per Mail Kontakt aufgenommen.
Hier sind nun auch Video-/Telefonkonferenzen über die Schulcloud möglich.
Ebenso wurde in Papierform ein Lernordner für jedes Kind angelegt. Diese Aufgaben waren lehrwerksunabhängig konzipiert worden und dienten der Wiederholung/Vertiefung.
Für das neue Schuljahr 2020/21 gilt nun Folgendes:
Für alle Klassenstufen werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, HWS/SU und Englisch Lernmaterialien in Papierform vorbereitet. Diese dienen als Kopiervorlagen für die jeweilige Klassenstufe.
Hier wird es eine feste Zuordnung der Lehrkräfte für den jeweiligen Verantwortungsbereich geben.
Außerdem wird ein Team „Distanz“ gebildet, das vulnerable Schüler/-innen zeitweise in einem Lernraum innerhalb der Schule betreuen wird bzw. auch in Kooperation mit den Klassenlehrkräften Kohorte in Quarantäne begleitet/unterstützt.
Zusätzlich gibt es nun für die 3. und 4. Klassen je zwei Medienstunden pro Woche. Diese Stunden werden in Doppelbesetzung erteilt und in Anlehnung an den Kompetenzrahmen für Medienbildung (s. KMK-Strategie, Methodencurriculum, Fachcurriculum) durchgeführt.
Der Einsatz von digitalen Medien im Präsenzunterricht lässt sich auf drei Ebenen beschreiben:
1. Medien verstehen und verantwortungsvoll nutzen
2. Erwerb von Grundlagen für die Informationsverarbeitung
3. Erwerb von Anwendungskompetenzen

Hierzu werden auch die Inhalte der Fortbildungsreihe „Internet ABC“ eingesetzt.
Stand: Schuljahr 2020/21 (Januar 2021)

Konzept zum Distanzlernen

Die Grundschule Ratekau entwickelt ein Konzept zum Distanzlernen, das sich durch die sich stets verändernden technischen und medialen Voraussetzungen erweitern lässt.

Folgende Eckpunkte sind festgeschrieben:

Allgemeines:

Kinder, in deren Familien kein Endgerät zur Verfügung steht, erhalten leihweise ein Apple iPad von der Gemeinde Ratekau. Die Vertragsbedingungen werden mit der Schulleitung geklärt.
Die Installation der technischen Voraussetzungen (Lan bzw. WLan etc.) obliegt den jeweiligen Familien.

Nutzung der Plattform „Schul.cloud“ - Grundlegendes

Die Plattform schul.cloud wird bis auf Weiteres in folgender Form genutzt:

- Mitglieder:

a.) Alle Lehrkräfte sind Mitglied in der schul.cloud

b.) Alle Schüler/Eltern sind Mitglied in der schul.cloud

c.) Die Schulassistenz ist Mitglied in der schul.cloud


I. Nutzung generell:

Folgende Channels werden eingerichtet:

1. Lehrerzimmer zum Informationsaustausch unter den Lehrkräften und der Schulleitung
2. Pinnwand (LeZi) = Informationen vom Schulleitungsteam an das GS-Team

3. Channel für jede Klasse zum Austausch der Klassenlehr- und Fachlehrkräfte sowie der Schüler einer Klasse

4. „Unterchannels“ für die Fächer Deutsch, Mathe und SU für Unterrichtsmaterialien

5. für Kleingruppen zum Austausch zwischen den Fachlehrern und den Schülern (FöZ)

 

Folgende Chats können optional eingerichtet werden:

a) für einzelne Lehrkräfte zum individuellen Austausch untereinander

b) für Lehrkräfte zum Austausch mit einzelnen Schülern/Eltern



Anmerkung: Nur die Lehrkräfte sollten die Konversationen initiieren. Eltern und Schüler deaktivieren.

II. Nutzung der Cloud während des Präsenzunterrichts

Im Medienunterricht der 3. und 4. Klassen wird im 2. Halbjahr 2020/21 voraussichtlich der Umgang mit der schul.cloud. geübt. Zur Übung kann ein fiktiver Schüler eingesetzt werden.

Einmal wöchentlich tritt mindestens eine Lehrkraft in Kontakt mit den Schüler*innen, indem sie Informationen und/oder Aufgaben zum jeweiligen Fach posten. Die Schüler*innen bzw. Eltern schicken die erledigten Aufgaben über die schul.cloud an die Lehrer*innen zurück und erhalten ein kurzes Feedback.

 

III. Nutzung der schul.cloud während einer Phase von Lernen auf Distanz

- wenn Teile einer Kohorte in Quarantäne gehen müssen

- wenn Kohorten in Quarantäne gehen müssen bzw. anteilig zu Hause bleiben müssen

- wenn die gesamte Schule in Quarantäne gehen muss bzw.
wenn die Schulen geschlossen sind

Aufgabenstellung in der schul.cloud

- Es wird mit Wochenplänen für jedes Hauptfach gearbeitet. Der jeweilige Wochenplan wird bis spätestens Montag in die Cloud gestellt und gilt von Montag bis Freitag/Montag.

- Daneben kann das Verteilen analoger Lernangebote und die dazugehörige Korrektur (stichprobenartig) weiterhin von den Lehrkräften durchgeführt werden.

- Freiwillige Zusatzaufgaben sind ggf. extra gekennzeichnet.

- Dateien werden wie folgt benannt: Fach -JJ-MM-TT- ..... (zur besseren Auffindbarkeit in der Cloud)

 

Arbeitsweise in der Cloud

Gearbeitet wird auf folgende Weise:

- Auszudruckende Arbeitsblätter sollen möglichst reduziert werden. Sollte häusliches Ausdrucken nicht möglich sein, werden die Lösungen im Heft notiert. Die Aufgaben müssen nicht mit abgeschrieben werden.

- Die Ergebnisse der entsprechend gekennzeichneten Aufgaben werden von den Schülern/Eltern – wenn möglich - in die Cloud gestellt (scannen und hochladen oder Foto).

- Dem Stundenplan entsprechend werden nach Möglichkeit und vorheriger Bekanntgabe Live-Chats (z.B. Lernvideos) der Fachlehrkräfte über die schul.cloud angeboten.

- Über die Cloud gibt es eine Videofunktion. Darüber könnten nach Möglichkeit
und vorheriger Bekanntgabe Videokonferenzen angeboten werden (evtl. in
Kleingruppen). Gleichzeitig dienen diese Konferenzen der „Kontaktpflege“.
Eine zusätzliche Einverständniserklärung seitens der Eltern muss vorliegen.

- Bei Videokonferenzen dürfen keine Mitschnitte gemacht werden, weder Ton noch Bild.

Schulassistenz
Die Schulassistenz, Frau Meike Dose, ist über die schul.cloud, über E-Mail und auch telefonisch zu erreichen.

Wichtig! Allgemeine Anmerkungen

SchülerInnen und Eltern dürfen keine eigenen Channels in der schul.cloud erstellen.

Die Chats dienen dem schulischen Austausch. Wir sprechen und schreiben respektvoll und sachlich.

Niemand darf jemand anderen beleidigen oder abwertend über ihn schreiben.

Die Eltern verpflichten sich, den Chatverlauf der Kinder (sofern sie den Chat eigenständig nutzen dürfen) regelmäßig zu kontrollieren.

Bei offensichtlichem Missbrauch bitte die Klassenlehrkraft kontaktieren!

Kontakt zwischen Eltern und Lehrkräften findet über die schul.cloud bzw. E-Mail statt
oder telefonisch nach Vereinbarung.

Es können aber auch andere Absprachen mit den Elternhäusern getroffen werden, wenn die Vorgaben des Konzeptes nicht funktionieren bzw. nicht umsetzbar sind:
z.B. Ausdrucken von Material mit Abholung in der Schule, Einwerfen von Arbeitsergebnissen in den Schulbriefkasten, Nutzung der Lehrwerke zuhause, evtl. nach Möglichkeit Einzelbeschulung vor Ort, usw.